Beitragsübersicht
| Jugendliche1 | Erwachsene | Familien2 | ||
| Aufnahmegebühr | € 25,00 | € 50,00 | ||
| Jahresbeitrag | Kanu | € 86,00 | € 172,00 | € 257,00 |
| Drachenboot | € 86,00 | € 172,00 | € 257,00 | |
| Rudern | € 115,00 | € 229,00 | € 343,00 | |
| Bootslagerung3 | € 40,00 |
- bis zum Jahresende des Jahres, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird;
- Eheleute oder Paare mit einem gemeinsamen Hausstand zzgl. ihrer Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres;
- Eine Verpflichtung des Vereins zur Aufnahme von Privatbooten besteht nicht. Ein Versicherungsschutz für Privatboote durch den Verein bei Feuer und Diebstahl besteht nicht.
Beitragsermäßigung
- Für Schüler, Studenten, Auszubildende und Aktive des Bundesfreiwilligendienstes gilt der Beitrag für Jugendliche auch über das 18. Lebensjahr hinaus. Voraussetzung ist die Vorlage einer adäquaten Bescheinigung durch die Lehreinrichtung, die Ausbildungs- oder Einsatzstelle oder das ausbildende Unternehmen bis Ende Januar eines jeden Kalenderjahres.
- Bei Vereinseintritt nach dem 01.04. und vor dem 30.06. eines laufenden Jahres gilt ein ermäßigter Beitrag von 75 Prozent, ab 01.07. von 50 Prozent.
- Darüber hinaus gelten hinsichtlich weiterer Beitragsermäßigungen, Beitragsstundungen und -Freistellungen die Bestimmungen der Satzung der Sportvereinigung Polizei Hamburg sowie die Zusatzbestimmungen der WSAP-Hamburg.
Formulare
Beitrittsformular (PDF)
Bitte ausdrucken, ausfüllen und bei einem Vorstandsmitglied abgeben.
Zahlung der Beiträge
Lastschriftverfahren (grundsätzlich bei Neuaufnahmen)
zu 50% am 01.03., bei späteren Eintritt sofort
zu 50% am 01.06., bei späteren Eintritt sofort
Zahlung per Rechnung
zu 100% am 01.03., bei späteren Eintritt sofort.
Aufnahmegebühr wird bei Eintritt fällig.
Mahnung
Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach dem Rechnungsdatum fällig. Wenn bei einem Mitglied wegen Überschreitung des Zahlungstermins der Beitrag angemahnt werden muss, erhöht sich dessen Jahresbeitrag je Mahnung um € 10,00.
Konto
Hamburger Sparkasse
Konto 1280/156199
BLZ 20050550
Spenden
Geldspenden bitte nur über ein Vorstandsmitglied abwickeln! Da wir nur eine Abteilung innerhalb des Hauptvereins sind, bedarf es bestimmter Formalien, eingehende Spenden auch gezielt der Wassersportabteilung zuzuordnen und damit auch Spendenbescheinigungen zu erhalten.
Hinweise zum Datenschutz
Die SVP/WSAP wird persönliche Daten für interne Zwecke der SV Polizei/WSAP verwenden und diese lediglich an den Hamburger Sportbund (HSB) sowie die Verbände für Rudern, Kanu und Drachensport, ausschließlich für statistische Zwecke, weitergegeben.
Kündigung
Der Austritt aus dem Verein ist zum Jahresende möglich. Die Austrittserklärung muss bis zum 30. September des betreffenden Jahres schriftlich, gern per Mail, dem Vorsitzenden der WSAP oder dem Vorstand zugegangen sein. In besonders begründeten Fällen ist eine abweichende Regelung durch den Vorstand möglich.

